Datenschutz und Informationssicherheit gemeinsam steuern

Datenschutz schützt Menschen, Informationssicherheit schützt Informationen. In der Praxis überschneiden sich beide stark: Dieselben Systeme, Dienstleister, Maßnahmen und Vorfälle tauchen im Datenschutzmanagement und im ISMS auf. Wer sie gemeinsam steuert, erfasst vieles nur einmal und schließt Lücken an den Schnittstellen.

Wo überschneiden sich Datenschutz und ISMS?

ThemaDatenschutz (DSGVO)Informationssicherheit (ISO/IEC 27001, BSIG)Gemeinsam nutzbar
BestandsaufnahmeVerzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30)Inventar der Werte, GeltungsbereichSysteme, Prozesse und Dienstleister einmal erfassen
RisikoRisiko für Betroffene, DSFA (Art. 35)Risiko für die Organisation (Kap. 6.1, 8.2)Gemeinsame Methodik, getrennte Blickwinkel
MaßnahmenTOM (Art. 32)Anhang A, § 30 BSIGEin Maßnahmenkatalog mit Zuordnung
DienstleisterAuftragsverarbeitung (Art. 28)Lieferantenmanagement (A.5.19 bis 5.23)Eine Prüfung, ein Verzeichnis
VorfälleDatenpanne (Art. 33, 34)Sicherheitsvorfall (A.5.24 bis 5.28, § 32 BSIG)Ein Vorfallprozess mit zwei Meldeprüfungen
SchulungSensibilisierung (Art. 39 Abs. 1 lit. b)Bewusstsein und Schulung (Kap. 7.3, A.6.3)Gemeinsames Schulungsprogramm

Wie arbeiten DSB und ISB gut zusammen?

  • Gemeinsamer Termin: Ein regelmäßiger Jour fixe von DSB, ISB und IT (siehe Jour fixe).
  • Gegenseitige Einbindung: Neue Verarbeitungen, Systeme und Dienstleister durchlaufen eine gemeinsame Prüfung; der DSB ist nach Art. 38 Abs. 1 DSGVO frühzeitig einzubinden.
  • Ein Vorfallprozess: Jeder Sicherheitsvorfall wird darauf geprüft, ob er zugleich eine Datenpanne ist, und umgekehrt.
  • Gemeinsamer Bericht: Die Leitung erhält einen abgestimmten Bericht statt zweier widersprüchlicher Darstellungen.
  • Klare Grenzen: Die Unabhängigkeit des DSB bleibt gewahrt; er berät und überwacht, entscheidet aber nicht über Maßnahmen.

Mehr zum Unterschied der beiden Managementsysteme: ISMS vs. DSMS auf mgmsys.de und itdsis.de.

Keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 04.11.2026.

Datenschutz und ISMS auf einer Plattform

MGMSYS führt das Datenschutzmanagement mit VVT, DSFA, TOM und Meldungen und das ISMS nach ISO/IEC 27001 auf einer gemeinsamen Grundlage, gehostet in Deutschland.

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Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex
  2. ISO/IEC 27001:2022 Information security management systems – Requirements (ISO)
  3. § 30 BSIG Risikomanagementmaßnahmen, gesetze-im-internet.de
  4. § 32 BSIG Meldepflichten