Schulung und Sensibilisierung im Datenschutz und in der Informationssicherheit

Schulung ist keine freiwillige Zusatzleistung. Die DSGVO weist dem Datenschutzbeauftragten die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten zu (Art. 39 Abs. 1 lit. b), ISO/IEC 27001 verlangt Kompetenz und Bewusstsein (Kapitel 7.2 und 7.3, Anhang A 6.3), und für NIS-2-Einrichtungen fordert das BSI-Gesetz Schulungen der Beschäftigten (§ 30 Abs. 2 Nr. 7) sowie regelmäßige Schulungen der Geschäftsleitung (§ 38 Abs. 3).

Wer muss was lernen?

ZielgruppeInhalteFundstelle
Alle BeschäftigtenGrundlagen Datenschutz, Umgang mit Informationen, Phishing, Passwörter und Mehr-Faktor-Anmeldung, Vorfälle meldenArt. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO, Anhang A 6.3, § 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG
GeschäftsleitungRisiken erkennen und bewerten, Pflichten und Haftung, Entscheidungen im Vorfall§ 38 Abs. 3 BSIG, ISO/IEC 27001 Kap. 5
IT und AdministrationSichere Konfiguration, Berechtigungen, Datensicherung, VorfallbehandlungISO/IEC 27001 Kap. 7.2
Fachbereiche mit sensiblen DatenPersonal-, Gesundheits- oder Kundendaten, Betroffenenrechte, LöschfristenArt. 5, Art. 12 bis 22 DSGVO
Neue BeschäftigteEinweisung vor Zugriff auf Daten, Verpflichtung auf VertraulichkeitAnhang A 6.3, Art. 32 Abs. 4 DSGVO

Wie lässt sich Schulung nachweisen?

  • Schulungsplan mit Zielgruppen, Inhalten und Turnus
  • Teilnahmenachweise je Person mit Datum und Version der Inhalte
  • Erfolgskontrolle, etwa durch kurze Wissensfragen
  • Nachverfolgung offener Schulungen mit Erinnerung und Eskalation
  • Bewertung der Wirksamkeit, etwa anhand gemeldeter Vorfälle oder Übungen

Art. 32 Abs. 4 DSGVO verlangt zudem, dass unterstellte Personen mit Zugang zu personenbezogenen Daten diese nur auf Anweisung verarbeiten; Schulung und Verpflichtung sind dafür die üblichen Mittel.

Keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 04.11.2026.

Schulungen planen, durchführen und nachweisen

Das Schulungsmanagement von MGMSYS bietet Kurse aus Text, Video, PDF und Quizzen, verfolgt den Fortschritt automatisch und stellt PDF-Zertifikate aus; eine DSGVO-Grundlagenschulung ist enthalten.

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Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex
  2. ISO/IEC 27001:2022 Information security management systems – Requirements (ISO)
  3. § 30 BSIG Risikomanagementmaßnahmen, gesetze-im-internet.de
  4. § 38 BSIG Pflichten der Geschäftsleitung