Microsoft Teams datenschutzkonform nutzen: Verträge, Einstellungen, Regeln

Microsoft Teams ist für viele Unternehmen das zentrale Werkzeug für Besprechungen, Chat und Dateiablage. Datenschutzkonform wird die Nutzung durch drei Bausteine: eine geprüfte Vertragsgrundlage mit Microsoft, eine datensparsame Konfiguration und klare Nutzungsregeln für Beschäftigte, abgestimmt mit dem Betriebsrat, wo es einen gibt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Datenschutzkonferenz hat 2022 festgestellt, dass der Nachweis eines datenschutzkonformen Betriebs von Microsoft 365 auf Grundlage des damaligen Vertragsnachtrags nicht geführt werden kann; die aktuelle Vertragslage ist selbst zu bewerten.
  • Teams ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung geeignet sein kann: Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beachten.
  • Aufzeichnungen von Besprechungen nur mit Kenntnis und Einverständnis der Beteiligten; das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist nach § 201 StGB strafbar.
  • Gäste, externe Zugriffe, Ablageorte und Aufbewahrung bewusst einstellen und dokumentieren.

Welche Punkte sind vor und während der Nutzung zu klären?

BereichFragestellungTypische Festlegung
VertragAuftragsverarbeitung, eigene Zwecke von Microsoft, Unterauftragsverarbeiter, DrittlandAktuelle Vertragsunterlagen prüfen, Bewertung dokumentieren (siehe brdcloud.de)
Verzeichnis und InformationWelche Verarbeitungen finden statt, wie werden Beschäftigte und Externe informiert?Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO
RisikoIst eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig?Prüfen nach Art. 35 DSGVO, insbesondere bei Aufzeichnung, Auswertungen und sensiblen Inhalten
BetriebsratKann Teams Verhalten oder Leistung überwachen?Betriebsvereinbarung zu Funktionen, Auswertungen und Protokolldaten
Aufzeichnung und TranskriptionWer darf aufzeichnen, wer erfährt es, wie lange wird gespeichert?Standardmäßig aus oder eingeschränkt, Hinweis an alle Teilnehmenden, Löschfrist
Gäste und externe ZugriffeWer kann Externe einladen, welche Inhalte sehen sie?Gastzugang nur für bestimmte Teams, regelmäßige Überprüfung der Gastkonten
DateiablageWo liegen Dateien aus Kanälen und Chats, wer hat Zugriff?Teamstruktur nach Vertraulichkeit, Freigaberegeln, Aufbewahrungsrichtlinien
SicherheitAnmeldung, Geräte, ProtokollierungMehr-Faktor-Authentifizierung, Richtlinien für Geräte, Auswertung von Anmeldeprotokollen

Welche Nutzungsregeln brauchen Beschäftigte?

  • Welche Informationen in Chats und Kanälen geteilt werden dürfen und welche nicht (z. B. Gesundheitsdaten, Passwörter)
  • Wann Besprechungen aufgezeichnet werden dürfen und wie alle Beteiligten vorher informiert werden
  • Wie Teams angelegt, benannt, mit Verantwortlichen versehen und am Ende archiviert oder gelöscht werden
  • Wie mit externen Gästen umgegangen wird
  • Bildschirmfreigabe und Hintergrund: keine fremden Daten unbeabsichtigt zeigen
  • Was bei einem Fehlversand oder Verdacht auf einen Sicherheitsvorfall zu tun ist

Die Regeln gehören in eine Richtlinie mit Lesebestätigung und in die Schulung (siehe Schulung und Sensibilisierung). Für NIS-2-Einrichtungen verlangt § 30 Abs. 2 Nr. 10 BSIG zudem gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation.

Keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 04.11.2026.

Microsoft und Microsoft Teams sind Marken der Microsoft Corporation. teams.jetzt ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zu Microsoft.

Richtlinien, Betriebsvereinbarungen und Nachweise verwalten

Mit dem Richtlinienmanagement von MGMSYS werden Nutzungsregeln versioniert, veröffentlicht und per verpflichtender Lesebestätigung nachgewiesen. Das Register für Betriebsvereinbarungen behält Laufzeiten und Fristen im Blick.

Richtlinienmanagement ansehen Preise und Testzugang

Quellen

  1. DSK: Festlegung zu Microsoft 365 vom 24.11.2022 (PDF)
  2. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex
  3. § 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte
  4. § 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
  5. § 30 BSIG Risikomanagementmaßnahmen, gesetze-im-internet.de